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Neue staatliche Förderung für Haus und Heizung

Überarbeitete KfW-Förderprogramme ab 2022

Sie haben in letzter Zeit mit dem Gedanken gespielt, zukünftig in energieeffiziente Maßnahmen zu investieren? Dann werden Sie sich über die folgende Nachricht sicherlich freuen. Auch im Jahr 2022 sind Förderungen vom Staat von bis zu 50 Prozent möglich.

Dabei findet sich für jeden das passende Förderungsprodukt – ob als direkt ausgezahlter Zuschuss, Kredit oder Kredit mit Tilgungszuschuss. Die verschiedenen Förderprogramme haben wir für Sie im folgenden Abschnitt genauer unter die Lupe genommen.

Staatliche Zuschüsse

Aktuell profitieren Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum vor allem, wenn sie in klimafreundliche Heiztechnik oder neue Wärmedämmung investieren. Hausbesitzer können hierfür Tilgungs- und Investitionszuschüsse in einer Höhe von bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit bei der KfW-Bank beantragen. Die maximale Kreditsumme ist auf 150.000 Euro begrenzt. Nach einem kurzfristigen Förderungsstopp zu Beginn des Jahres wartet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima hier seit dem 22.02.2022 also mit einer großzügigen Steigerung von bis zu 50% der Förderungshöhe auf.

Um die staatlichen Fördermittel zu erhalten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. So kann ein Investitionszuschuss nur dann vergeben werden, wenn die Sanierungsarbeiten noch nicht begonnen haben und die Arbeiten am Ende von einer entsprechenden Fachfirma durchgeführt werden. Die neuen Förderungssummen bringen hierbei auch eine Veränderung der zugrundeliegenden Bedingungen mit sich.

Die wichtigsten Punkte finden Sie hier im Überblick:

  • Die BEG Förderung 2022 wird übersichtlicher. Statt 10 Teilprogrammen, wählen Sie nun aus 3 Teilprogrammen: BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude, BEG Einzelmaßnahmen. 
  • Für jedes Teilprogramm kann ein Zuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss beantragt werden. 
  • Die BEG Förderung für Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante kann über das BAFA direkt beantragt werden. 
  • Die BEG Förderung für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und der Kredit für Einzelmaßnahmen läuft über die KfW. 
  • Der Kreditantrag bei der KfW erfolgt über eine durchleitende Bank oder einen Finanzvermittler. Den Zuschuss für die BEG EM Zuschuss beantragen Sie direkt beim BAFA. 
  • Ab 2023 werden die Kreditvarianten der 3 Teilprogramme über die KfW beantragt, die Zuschussvarianten über das BAFA. 
Aktuell gelten folgende Regelungen: 
  • Seit dem 1.1.2021 kann ein Zuschuss für das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. 
  • Seit dem 1.7.2021 können die Programme BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude sowie die Kreditvariante der BEG Einzelmaßnahmen bei der KfW beantragt werden. 
Ab dem 01.01.2023 wird die Antragstellung weiter vereinfacht:
  • Entscheiden Sie sich für einen Zuschuss, erfolgt die Antragstellung über das BAFA. 
  • Entscheiden Sie sich für einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss, erfolgt die Antragstellung über die KfW. 

 

Ziel der Förderprogramme ist es, die Durchführung klimafreundlicher Bau- und Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Bevölkerung zu bestärken.

Unabhängig von den geplanten Maßnahmen sollten sich Eigentümer in jedem Fall über die verschiedenen Fördermöglichkeiten beraten lassen – hier stehen Ihnen die Meister der Elemente zur Seite.

 

Eine Übersicht der verfügbaren KfW-Förderprogramme finden Sie hier:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | KfW

Förderprodukte für bestehende Immobilien – Übersicht | KfW

Förderprodukte für Ihren Neubau – Übersicht | KfW

Steuervorteile

Vor Beginn Ihrer Sanierungsmaßnahmen sollten Sie auf alle Fälle abklären, ob diese auch zuschussfähig sind. Denn nicht alle Modernisierungen werden vom Staat entsprechend gefördert und bezuschusst. Es kann in einigen Fällen aber auch sinnvoll sein, freiwillig auf die staatliche Förderung zu verzichten und stattdessen gewisse steuerliche Vorteile im Rahmen der Sanierung in Anspruch zu nehmen.

Hier gibt es ein paar grundlegende Dinge zu beachten, so wie bei der Wahl Ihres neuen Heizsystems zum Beispiel. Haben Sie vor, eine alte Ölheizung durch eine moderne Gasbrennwertanlage zu ersetzen, erhalten Sie hierfür keine Vorteile beim Steuerabzug. Wenn Sie allerdings auf neue, umweltfreundliche Energien setzen, wie beispielsweise durch den Einbau von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Brennstoffzellen in Ihr Eigenheim, sind Sie im ersten Schritt für den Erhalt von Steuervorteilen qualifiziert.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie Ihre Ansprüche mit geringem bürokratischem Aufwand geltend machen. Das Finanzamt benötigt hierfür lediglich eine Bescheinigung eines Fachunternehmens, welches bestätigt, dass die Sanierungsarbeiten gemäß den geltenden technischen Anforderungen umgesetzt wurden.

KfW-Effizienzhaus

Die Höhe der gestatteten Förderung bemisst sich an der Energiebilanz des Hauses nach der Sanierung. Je besser die Energiebilanz, desto höher fällt auch die entsprechende staatliche Förderung aus. Die Einstufung der Energiebilanz wird anhand des KfW-Effizienzhausstandards vorgenommen. Dabei wird der Energiebedarf des sanierten Hauses ins Verhältnis mit dem eines vergleichbaren Neubaus gesetzt.

Nähere Informationen hierzu und eine Übersicht der einzelnen Effizienzhaus-Stufen finden Sie hier:

Was ist ein Effizienzhaus? Sanieren und Förderung nutzen | KfW

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